Mahlzeitendienst

Die Politischen Gemeinden sind verpflichtet, einen Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten, die vorübergehend oder dauernd nicht in der Lage sind, die Mahlzeiten selbst zu kochen.

Die Gemeinden Herdern, Hüttwilen, Neunforn, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen haben sich für diese Aufgabe zum Mahlzeitendienst Thur-Seebach zusammengeschlossen.

Alle Informationen finden Sie auf der Webseite des Mahlzeitendienstes Thur-Seebach.